- Die Teilnahme ist freiwillig, der Vertrag mit dem bestehenden Energielieferanten bleibt aufrecht.
 - Produziert die PV-Anlage eines/einer Teilnehmer*in der EEG mehr als selbst verbraucht wird, dann wird dieser überschüssige Strom auf die anderen Teilnehmer*innen aufgeteilt. Ansonsten liefert der jeweilige Energielieferant der/des Teilnehmer*in den Strom aus dem Netz.
 - Jede/Jeder Teilnehmer*in erhält künftig 2 Stromrechnungen: eine vom Stromlieferanten und eine von der Energiegemeinschaft.
 - Die Teilnehmer*innen der EEG erhalten eine Vergütung nach den vereinbarten Regeln der EEG. Die Konsumenten beziehen den Strom nach den vereinbarten Regeln und dem vereinbarten Preis.
 - Jede/Jeder kann Produzent*in und/oder Konsument*in sein.
 - Da der Strom nur regional verteilt wird, werden Netzgebühren eingespart. Auch beim Strompreis sind Einsparungen zu erwarten.
 
                    
                                        
                
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